Studentenehepaar

Herr und Frau D. erwarten mitten im Studium ungeplant ihr erstes Kind. Herr D. bekommt € 170 Bafög, Frau D. nur ihr Kindergeld von € 164. Die Eltern finanzieren das Studium, was bei beiden Elternpaaren wegen eigener Verbindlichkeiten für Hausdarlehen nicht über den seitherigen Rahmen hinausgehen kann. Es sind keinerlei Rücklagen vorhanden. Die kleine Wohnung (ohne Trockengelegenheit) muss kindgemäß ausgestattet  werden, da die Eltern jetzt nicht mehr für die gesamte Familie waschen können. Außerdem sind noch Anschaffungen für das Baby nötig. (Kinderwagen, Wickelkommmode, Matratze) Die Beihilfe der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ reichte für die nötigen Anschaffungen nicht aus. Ansprüche auf ergänzende Leistungen nach SGB II und/oder Beihilfen haben Studenten nicht. Ergänzend wird aus der Stiftung „Für das Leben“ eine Beihilfe für Kindermöbel, Waschmaschine, Kinderwagen, Ausstattung/Renovierung gewährt, und der jungen Familie einen besseren Start für ihr Leben mit dem neuen Erdenbürger zu ermöglichen.

Information über Beratungsangebote:

Diakonie Hessen - Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.                   Andrea Schaller                                 Telefon: 0561 1095-3113                 E-Mail: andrea.schaller@diakonie-hessen.de